THG-Prämie

1.

Registrierung für THG-Prämie bei FIRMENLADEN

2.

FIRMENLADEN übernimmt Zertifizierung & Abwicklung über das Umweltbundesamt

3.

FIRMENLADEN bündelt und
vermarktet THG-Quoten

4.

THG-Prämie wird an Sie
ausgeschüttet

FIRMENLADEN macht Elektromobilität rentabel

E-FAHRZEUG
EIGENTÜMER

FIRMENLADEN kümmert sich um die Einreichung der THG-Quote für Ihre Elektrofahrzeuge. Für jedes E-Auto (M1) erhalten Sie 90,00 €

KLEINE & MITTLERE UNTERNEHMEN

Als Betreiber von Ladepunkten werden FIRMENLADER für jede geladene kWh mit bis zu 5,00 ct pro kWh vergütet.


GROß-
UNTERNEHMEN

Als Groß-Unternehmen kalkulieren wir Ihnen ein Angebot mit individuellen FIRMENLADER Konditionen.


FIRMENLADER erhalten für leichte Nutzfahrzeuge eine bis zu 1,5-fache und für Busse eine bis zu 36-fache Jahrespauschale.

E-Auto (M1)

90 € pro Fahrzeug und Jahr

Leichtes E-Nutzfahrzeug (N1)

140 € pro Fahrzeug und Jahr

E-Bus (M3)

3.240 € pro Fahrzeug und Jahr

Sonstige E-Fahrzeuge

90 € pro Fahrzeug und Jahr

FIRMENLADEN handelt sicher und seriös

Durch die Vergütung pro kWh senken Sie Ihre Energie- / Ladekosten und damit die Betriebskosten Ihrer E-Fahrzeuge. Gleichzeitig reduzieren Sie durch den jährlichen Pauschalbetrag je Fahrzeug die Unterhaltskosten.

FIRMENLADEN nutzt langjährige Erfahrungen aus dem Energiemarkt und der Strombeschaffung, um auch THG-Quoten sicher und seriös zu handeln –  ohne Aufwände, Kosten und Verlustrisiken für Sie.

Zugelassen sind reine Batterie-Elektrofahrzeuge der Fahrzeugklassen M1 (PKW), N1 (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t) und N2/N3 (schwere Nutzfahrzeuge ab 3,5 t) sowie Busse (Fahrzeugklasse M3). Das Fahrzeug kann auch geleast oder ein Firmenwagen sein. Mietwägen sind nicht zugelassen.

Zugelassen sind alle eichrechtskonformen Ladepunkte, welche für mehrere verschiedene Nutzer zugänglich sind. Demnach sind alle firmeneigenen Ladepunkte des Anwendungsfalls BETRIEBSLADEN zulässig, die des Anwendungsfalls ZUHAUSELADEN jedoch nicht.

Die Auszahlung erfolgt umgehend nachdem FIRMENLADEN die Freigabe vom Umweltbundesamt erhält und die Quote nach §37 a-c BImSchG abgewickelt hat – spätestens jedoch am Jahresende auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung. 

Bei Ihnen entstehen keinerlei Kosten oder Aufwände. Unsere Risiken und Aufwände decken wir über eine anteilige Provision am Quotenerlös.

Nach gesetzlichen Vorgaben muss nicht zwingend Ökostrom geladen werden. Nach unseren FIRMENLADEN-Werten empfehlen wir dies aber – auch deshalb fließen Teile unserer Erlöse in die Förderung von Nachhaltigkeitsprojekten.

Ausschlaggebend für die Steuerpflicht ist die Frage, ob es sich um ein Fahrzeug im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen handelt.

Betriebsvermögen

  • Erhaltene Zahlungen sind Betriebseinnahmen und damit als Teil des Gewinns steuerpflichtig.

Privatvermögen

  • Der Erlös aus dem Verkauf der THG-Quote ist keiner Einkunftsart zuzuordnen. Erhaltene Zahlungen sind daher „privat“ und unterliegen nicht der Einkommensteuer.

Dienstwagen

  • Bei der Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs an Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber der Fahrzeughalter. Die Prämie steht daher im Regelfall dem Arbeitgeber zu.

Jährlich und über mehrere Jahre hinweg. Voraussichtlich bis 2030. Damit nichts versäumt wird, können Sie uns gleich automatisiert und bequem Ihr Mandat zur Prämienabwicklung für die nächsten Jahre erteilen.

FIRMENLADEN-THG-Prämie erklärt

Gesetzlicher Hintergrund:

Das Bundesimmisionsschutzgesetz (§37a-c BImSchG & §38 BImSchG) gibt Firmen, die Kraftstoffe in den Verkehr bringen (Mineralölkonzerne), eine Quote für Treibhausgas-Einsparungen vor.

Aktuell liegt diese Quote bei 7 % und steigt bis 2030 auf 25 %.
Wird die Quote nicht eingehalten, werden Strafzahlungen fällig. So wird nachhaltige Mobilität indirekt gefördert und den betroffenen Unternehmen Zeit für den Umstieg gegeben. 

Was bedeutet das für Sie?

Zur Erfüllung der Quote kann geladener Strom berücksichtigt werden, der im Bereich der Elektromobilität eingesetzt wird (Vergütung je kWh). Für die Registrierung eines Ladepunktes sind Informationen zum Ladepunkt erforderlich (siehe Registrierung). 

Ebenfalls kann die Anzahl an Elektrofahrzeugen berücksichtigt werden (Jahrespauschale je Fahrzeug). Für die Registrierung eines Elektro-Fahrzeugs ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich (siehe Registrierung). 

 

Unser Beitrag:

FIRMENLADER geben den aufwendigen und zeitintensiven Prozess der Zertifizierung beim Umweltbundesamt an uns ab und profitieren von Ressourceneinsparung, Skaleneffekten und Sicherheit. 

So übernehmen wir die Abwicklung mit dem Umweltbundesamt und den Inverkehrbringern von Treibhausgasen und schütten Ihnen Ihre Prämien zuverlässig aus.

Der erste Schritt zum FIRMENLADER