1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der FIRMENLADEN GmbH („Auftragnehmer“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Ausführung der Lieferungen oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die FIRMENLADEN GmbH sie schriftlich bestätigt.
3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem jeweilig unternehmerischen Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart
werden.
1. Die Angebote der FIRMENLADEN GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der FIRMENLADEN GmbH innerhalb von 14 Tagen nach Zugang. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Die Angestellten der FIRMENLADEN GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
1. FIRMENLADEN bietet dem Kunden die im Vertragsformular im Einzelnen näher umschriebene Produkte zum Kauf, als Werkvertragsleistung und/oder als Erbringung von Dienstleistungen an. Der Kunde nimmt diese Produkte und Dienste entsprechend den vertraglichen Bestimmungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.
2. Kaufprodukte sind u.a. Ladeeinrichtungen (z.B. Wallboxen oder Ladestationen) und Aufständerungen (z.B. Stahlstützen, Sockel) sowie alle anderen im Vertragsformular näher umschriebenen zum Kauf angebotenen Produkte.
3. Installationsarbeiten beziehen sich auf die Installation und/oder Montage und Inbetriebnahme der Produkte wie z.B. Ladeeinrichtungen.
4. Dienste werden teilweise in Abonnementsform geliefert. Solche Dienste sind u.a. das Zurverfügungstellen von roamingfähigen Ladekarten, die Unterstützung durch einen Help-Desk, das Hosting (die Online-Verbindung der Ladeeinrichtung mit den FIRMENLADEN eMobility-Systemen), die Online-Wartung, die Einsicht in Transaktionen sowie Smart Charging (die Abstimmung zwischen der Ladekapazität des Fahrzeugs und der zur Verfügung stehenden Ladekapazität der Elektroinfrastruktur des Gebäudes, an die die Ladeeinrichtung angeschlossen ist).
5. Angaben von FIRMENLADEN zum Vertragsgegenstand (z. B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z. B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen des Vertragsgegenstandes. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
6. FIRMENLADEN behält sich bis zur vollständigen Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung das Eigentum respektive sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der FIRMENLADEN weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von FIRMENLADEN diese Gegenstände vollständig an diese zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder falls Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
1. Der Kunde hat alle für die Ausführung des Vertrages, die Lieferung der Produkte und Dienste sowie für die Installationsarbeiten notwendigen Informationen, (technische) Angaben und/oder Daten, die von FIRMENLADEN abgefragt werden, unverzüglich und korrekt an FIRMENLADEN zu übermitteln.
2. Bleiben die Informationen, Angaben und/oder Daten auch nach wiederholter Aufforderung aus, ist FIRMENLADEN berechtigt, die Leistung zu verweigern. FIRMENLADEN hat in diesem Falle das Recht, die ihr aus dieser Verspätung entstehenden Kosten bzw. Schäden vom Kunden ersetzt zu verlangen.
3. Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit der übermittelten Informationen.
4. Bei Änderungen hinsichtlich bereits an FIRMENLADEN übermittelter Informationen muss der Kunde FIRMENLADEN die geänderten Informationen (über den Kundenservice, EMail: info@firmenladen.de) mitteilen.
5. Der Kunde hat FIRMENLADEN Zugang zu verschaffen für Installations-, Wartungs- und Reparaturarbeiten.
6. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass während Installationsarbeiten der Strom abgeschaltet werden kann. Der Kunde trifft, soweit erforderlich, Vorsorgemaßnahmen für die Unterbrechung der Stromversorgung. FIRMENLADEN haftet nicht für eventuelle Folgen des Abschaltens des Stroms. Der Kunde hält FIRMENLADEN von allen Ansprüchen Dritter in Zusammenhang mit der Unterbrechung der Stromversorgung frei.
7. Der Kunde sorgt dafür, dass für alle Dienste, die eine Datenverbindung mit dem Internet erfordern (wie z.B. das Hosting) ständig ein entsprechendes technisch einwandfrei funktionierendes Datennetzwerk mit einer Signalstärke von mindestens -75 dBm vorhanden ist. FIRMENLADEN ist nicht verantwortlich für eventuelle Leistungsschwächen der gelieferten Produkte oder Dienste, die durch ein unzureichendes Datennetzwerk oder eine unzureichende Signalstärke verursacht werden; ein Sachmangel liegt in diesem Falle nicht vor.
8. Der Kunde ist verantwortlich für das Einholen gesetzlich vorgesehener oder aufgrund sonstiger Regelungen erforderlicher Genehmigungen, Zustimmungen oder Bewilligungen. Es ist auch Sache des Kunden, sich über die Notwendigkeit eventueller Genehmigungen zu informieren.
9. Ist der Kunde nicht der Eigentümer des Grundstücks bzw. der Immobilie, auf dem bzw. in der die Ladeeinrichtungen installiert werden, garantiert der Kunde, dass der Eigentümer hierzu seine Zustimmung erteilt hat.
10. Ist der Kunde nicht der Vertragspartner des Stromversorgers, garantiert der Kunde, dass der Vertragspartner des Stromversorgers der Installation der Ladeeinrichtungen zugestimmt hat.
Soweit nicht anders vereinbart, hält sich die FIRMENLADEN GmbH an die in ihren Angeboten angegebenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der FIRMENLADEN GmbH genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Lieferungen und Leistungen, für die keine Preisvereinbarung getroffen wurde, werden nach Aufwand durch FIRMENLADEN GmbH abgerechnet.
1. Lieferungen erfolgen ab Werk.
2. Termin und/oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Textform.
3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der FIRMENLADEN GmbH die Vertragserfüllung wesentlich erschweren bzw. unmöglich machen, hat die FIRMENLADEN GmbH nicht zu vertreten. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich bei Aufruhr, Streik oder Streikmaßnahmen bzw. Arbeitsaussperrungen, Pandemie du ähnlichen Ereignissen höherer Gewalt und behördlichen Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten auftreten.
Die FIRMENLADEN GmbH ist berechtigt, vereinbarte Fristen und Termine um die Dauer des Hinderungsgrundes zzgl. einer angemessenen Zeit für die Wiederaufnahme der Arbeiten zu verschieben oder ganz oder teilweise von Vertrag zurückzutreten.
4. Wenn die Behinderung länger als einen Monat dauert, ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die FIRMENLADEN GmbH von Ihren Verpflichtungen frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die FIRMENLADEN GmbH nur berufen, wenn sie den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.
5. Die FIRMENLADEN GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistung jederzeit berechtigt.
Die FIRMENLADEN GmbH ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch zuverlässige Dritte zu bewirken.
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen der FIRMENLADEN GmbH 14 Werktagen nach Rechnungserstellung ohne Abzug zahlbar.
2. Der Vertragspartner der FIRMENLADEN GmbH ist zur Aufrechnung, zur Rückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
3. Sollte der Auftraggeber auch nach der 3. Mahnstufe in Verzug geraten, so behält sich der Auftragnehmer das Rech vor, die Nutzung der gelieferten Systeme bzw. Ladepunkte temporär zu deaktivieren oder das Subscription-Abonnement kurzfristig „einzufrieren“. Die Deaktivierung bzw. das Einfrieren bleibt bestehen, bis alle offenen Rechnungen vollständig beglichen sind.
4. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber schriftlich über die bevorstehende Deaktivierung bzw. das Einfrieren des Abonnements informieren. Diese Benachrichtigung erfolgt mindestens 7 Kalendertage vor der geplanten Deaktivierung bzw. dem Einfrieren.
5. Sobald alle ausstehenden Zahlungen einschließlich etwaiger Mahngebühren und Zinsen vollständig beglichen sind, wird der Auftragnehmer die deaktivierten Systeme bzw. Ladepunkte unverzüglich wieder aktivieren und das Abonnement fortsetzen.
6. Die Rechte des Auftragnehmers, weitergehende rechtliche Schritte wegen Zahlungsverzuges einzuleiten, bleiben unberührt.
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 (zwei) Jahre ab Lieferung.
2. Bei Verträgen mit Unternehmern gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Die gelieferten Vertragsgegenstände gelten dann hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom unternehmerischen Kunden genehmigt, wenn nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich sonstiger Mängel gelten die Liefergegenstände als vom unternehmerischen Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge FIRMENLADEN nicht binnen 7 (sieben) Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den unternehmerischen Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.
3. Auf Verlangen von FIRMENLADEN ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an FIRMENLADEN zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet FIRMENLADEN die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
4. Vorhandene Mängel wird FIRMENLADEN binnen angemessener Frist entweder nachbessern oder die mangelhaften Teile durch Neue ersetzen. Nach erfolglosem Ablauf der zweiten Nachbesserungsfrist kann der Kunde nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
5. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der FIRMENLADEN, kann der Kunde unter den in § 14 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
6. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die FIRMENLADEN aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird FIRMENLADEN nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder diese an den Kunden abtreten.
7. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung der FIRMENLADEN GmbH Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Ladeeinrichtung geöffnet wird.
8. Ist der Kunde Unternehmer, dann erfolgt eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die FIRMENLADEN GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
2. Als Haftungshöchstbeträge gelten die jeweils über die Betriebshaftpflicht versicherten Summen für Personen-, Sach-, Vermögens- und Bearbeitungsschäden.
1. Soweit die Lieferung von Ladeinfrastruktur und die Erbringung von Installationsleistungen geschuldet ist, handelt es sich um einen Kauf- bzw. Werkvertrag, der keine Laufzeit hat.
2. Sofern die Erbringung von Dienstleistungen i.S.v. § 3 Produkte Abs. 4) geschuldet ist, hat der Vertrag, soweit nicht anders vereinbart, eine Vertragslaufzeit von 36 (sechsunddreißig) Monaten. Anschließend verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich von einer der Parteien gekündigt wurde.
3. Die Kündigung ist in Textform (Brief, Fax, E-Mail) an den Kundenservice (E-Mail: info@firmenladen.de) unter Mitteilung des Namens und der Lieferanschrift zu richten.
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung u.a. nach § 3 Produkte Abs. 4) bleibt unberührt.
Die FIRMENLADEN GmbH behält sich das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Das gilt auch für einen etwaigen Kontokorrentsaldo zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die von der FIRMENLADEN GmbH gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern oder weiter zu verarbeiten. Eine Verarbeitung oder Umbildung durch den Besteller wird stets für die FIRMENLADEN GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, der FIRMENLADEN GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt die FIRMENLADEN GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Auftraggeber tritt hiermit alle ihm aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderung an die FIRMENLADEN GmbH ab. Im Falle der Vertragsverletzung durch den Besteller, insbesondere im Falle des Zahlungsverzuges, ist die FIRMENLADEN GmbH berechtigt, die Rückgabe der gelieferten Waren zu verlangen.
Liefert die FIRMENLADEN GmbH Software und/oder Steuerungspläne, sind diese urheberrechtlich geschützt und können nur mit schriftlicher Genehmigung der FIRMENLADEN GmbH anderweitig genutzt und geändert werden.
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der FIRMENLADEN GmbH und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann i.S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Würzburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.